Verträgt Ihr Fahrzeug den neuen Kraftstoff E 10?

Was ist E10?

Der Bioethanolanteil im Benzin von bisher 5 % (bis Jahresende 2010) wird auf bis zu 10% angehoben. Daraus ergibt sich auch das Kürzel „E10“, bei dem „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10 % steht.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?

 

Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind.

 

Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden. Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist.

 

Dazu stellen wir Ihnen die Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge am Ende dieser Seite als kostenfreien Download der DAT zur Verfügung. Diese Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können.

 

Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.

 

 


Hier kostenfreier Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei (Größe ca. 1 MB) aktuelle Ausgabe © DAT GmbH





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